Beratungsbesuch
Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger
Die Pflegebedürftigen sind verpflichtet, bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich einen Pflegedienst, der ein Vertragspartner der Pflegekasse ist, für einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 und Sachleistungsempfänger haben Anspruch, halbjährlich einen Beratungsbesuch abzurufen. Die Kosten dieser Beratung übernimmt die Pflegekasse.
Wir bieten solche Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger und ihre Angehörige in Ihrer häuslichen Umgebung an. Unsere Mitarbeiter führen die Pflegeberatungsbesuche von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 16 Uhr durch.
Impressionen
Eindrücke unseres Lerch Pflegedienst.
Sie benötigen einen Beratungsbesuch?
Gerne führen wir einen erstmaligen Beratungsbesuch bei Ihnen durch. Nehmen Sie hierzu Kontakt über das Kontaktformular zu uns auf. Wir melden uns, ob und wann wir den Besuch durchführen können. Wir vom Team Pflegedienst Lerch freuen uns auf Sie!